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Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Bezuschusste Vertragsangestellte - BVA

Sie müssen eingetragener Arbeitsuchender sein.

Als Arbeitgeber kommen in Frage:

  • alle öffentlichen Einrichtungen (Beispiele: die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Provinz, die Gemeinden usw.),
  • das Schulwesen,
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • und alle sonstigen nicht gewerblichen Vereinigungen.

Sie erhalten einen normalen Vollzeit- oder Teilzeitvertrag.

Es gibt keine besonderen Formalitäten. Das Arbeitsamt überprüft lediglich, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Mehr Informationen erteilt unser Dienst für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Ansprechpartner

Arbeitsamt der DG
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Vennbahnstraße 4/2
4780 Sankt Vith
Tel.: +32 80 280060
Fax: +32 80 229083
E-Mail: abm@adg.be

Ministerium der DG
Fachbereich Aussenbeziehungen und Regionalentwicklung
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel.: +32 87 596300
Fax: +32 87 552891
Website: http://www.dglive.be