Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Bezuschusste Vertragsangestellte - BVA
Sie müssen eingetragener Arbeitsuchender sein.
Als Arbeitgeber kommen in Frage:
- alle öffentlichen Einrichtungen (Beispiele: die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Provinz, die Gemeinden usw.),
- das Schulwesen,
- gemeinnützige Einrichtungen
- und alle sonstigen nicht gewerblichen Vereinigungen.
Sie erhalten einen normalen Vollzeit- oder Teilzeitvertrag.
Es gibt keine besonderen Formalitäten. Das Arbeitsamt überprüft lediglich, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Mehr Informationen erteilt unser Dienst für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. |
Ansprechpartner
Arbeitsamt der DG
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Vennbahnstraße 4/2
4780 Sankt Vith
Tel.: +32 80 280060
Fax: +32 80 229083
E-Mail: abm@adg.be
Ministerium der DG
Fachbereich Aussenbeziehungen und Regionalentwicklung
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel.: +32 87 596300
Fax: +32 87 552891
Website: http://www.dglive.be
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