Sondersitzung für Führerscheinprüfung

Für Führerscheinanwärter, deren mentale, intellektuelle oder sprachliche Fähigkeiten unzureichend für die Teilnahme an der regulären theoretischen Führerscheinprüfung sind, besteht die Möglichkeit, die Prüfung innerhalb einer sogenannten „Sondersitzung“ abzulegen. Weitere Infos dazu finden Sie hier...

Was ist eine „Sondersitzung“?

Die Sondersitzungen der theoretischen Führerscheinprüfung finden in der Führerscheinprüfstelle statt. Der Unterschied zur regulären Prüfung besteht darin, dass  der Prüfer die Kandidaten beim Verständnis der Fragen unterstützt. Dadurch steht den Kandidaten mehr Zeit zur Verfügung. Der Prüfungsinhalt bleibt aber identisch. Um an einer Sondersitzung teilnehmen zu dürfen, braucht der Führerschein-Kandidat eine Bescheinigung, dass seine mentalen, intellektuellen oder sprachlichen Fähigkeiten unzureichend für die Teilnahme an der regulären theoretischen Führerscheinprüfung sind. Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist berechtigt, diese Bescheinigungen, nach Überprüfung der Bedingungen, auszustellen.

Wer darf einen Antrag stellen?

Führerschein-Kandidaten aus der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft mit unzurei­chen­den mentalen oder intellektuellen Fähig­keiten oder unzureichendem Sprachverständnis können beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Antrag zur Überprüfung ihrer Fähigkeiten stellen. Kandidaten, deren Verständnisschwierigkeiten intellektueller oder mentaler Art bereits durch einen Arzt oder eine anderen Institution nachgewiesen wurden, sollten sich dort erkundigen, ob sie die Bescheinigung zur Teilnahme an der Sondersitzung dort erhalten können. Andernfalls sollten Sie den Psychologen des Fachbereichs Berufsorientierung des Arbeitsamts die Testresultate vorlegen, um eine unnötige Testung zu vermeiden.

Kandidaten mit unzureichendem Sprachverständnis können die Bescheinigung nur erhalten, wenn sie über die erforder­lichen Grundkenntnisse der Sprache ver­fügen. Ab dem Sprachniveau B2 kann der Kandidat an der regulären Prüfung teilnehmen. Die Sprachkenntnisse werden durch einen Test beim Arbeitsamt ermittelt.

Wie erhält man die Bescheinigung vom Arbeitsamt?

Die Psychologen des Fachbereichs Berufswahl und -bildung des Arbeitsamts überprüfen die Fähigkeiten des Kandidaten. Nach Testabschluss wird gegebenenfalls eine Bescheinigung aus­gestellt, welche dem Kandidaten die Teil­nahme an einer Sondersitzung ermöglichen kann. Die dazu erforderliche Bescheinigung darf das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, nach entsprechender Überprüfung der Teilnahmebedingungen, ausstellen.

Hier können Sie einen Antrag zur Überprüfung der kognitiven Fähigkeiten oder des Alphabetisierungsstands in Hinblick auf die Anfrage für eine Sondersitzung für die theoretische Führerscheinprüfung einreichen.

Ausführliche Infos entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Infoblatt im Downloadbereich (auch in "leichter Sprache" verfügbar).