Die Änderungen im Überblick

Sie kennen das LBA-System bereits? Dann finden Sie hier die wichtigsten Änderungen ab 2018 zusammengefasst...

Am 1. Januar 2018 wird das Arbeitsamt der DG die Aufgaben der Lokalen Beschäftigungsagenturen übernehmen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer und Nutznießer im Überblick. Ausführlichere Informationen finden Sie in den Infoblättern im Downloadbereich oder bei Ihrer LBA.

Was ändert sich dadurch für die LBA-Arbeitnehmer?

  • Die LBA Eupen und die LBA Sankt Vith ziehen um in die jeweiligen Dienststellen des Arbeitsamtes. Die LBA Kelmis-Lontzen und die LBA Raeren bleiben an den bisherigen Standorten.
  • Das Arbeitsamt wird ab 1. Januar 2018 für die Auszahlung der LBA-Schecks zuständig sein. Die neuen Schecks müssen bei der LBA im Arbeitsamt gemeinsam mit dem LBA-4 Formular abgegeben werden. Die alten Schecks bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und müssen wie vorher bei Ihrer Zahlstelle oder Ihrem ÖSHZ eingereicht werden. Das Arbeitsamt zahlt die erhaltenen LBA-Schecks zweimal im Monat per Banküberweisung aus.
  • Es gibt neue LBA-4 Formulare. Sie gelten für alle LBA-Tätigkeiten, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verrichtet werden. Für jede gearbeitete LBA-Stunde (= 1 LBA-Scheck) muss neben Tag und Uhrzeit auch der Name oder die Bezeichnung des Nutznießers angegeben werden. Die Formulare müssen jeden Monat persönlich durch den LBA-Arbeitnehmer bei der LBA des Arbeitsamts abgeholt werden.
  • Die Nutznießer sind zur Beteiligung an den Fahrtkosten der LBA-Arbeitnehmer verpflichtet. Die Bezahlung darf nicht mit LBA-Schecks erfolgen.

Was ändert sich für die LBA-Nutznießer ?

  • Der Kaufpreis der LBA-Schecks beträgt 5,95 €/Scheck für alle Tätigkeiten, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeführt werden.
  • Die von manchen LBAs vorher verlangte Eintragungsgebühr entfällt ab 2018.
  • Die Nutznießer sind zur Beteiligung an den Fahrtkosten der LBA-Arbeitnehmer verpflichtet. Die Bezahlung darf nicht mit LBA-Schecks erfolgen.
  • Ab dem 1. Januar 2018 werden neue LBA-Schecks herausgegeben. Die Herausgeberfirma der Schecks ist weiterhin Edenred .
  • Vor dem 1. Januar 2018 gekaufte LBA-Schecks können bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin für LBA-Arbeiten verwendet werden. Sie können aber auch die Erstattung dieser LBA-Schecks nach den aktuell gültigen Bedingungen beantragen.
  • Jeder Nutznießer namentlicher LBA-Schecks erhält eine neue Genehmigungsnummer, die ab dem 1. Januar 2018 zu verwenden ist. Die bereits in 2017 erteilten Genehmigungen für LBA-Tätigkeiten behalten ihre ursprüngliche Gültigkeitsdauer.
  • Kleinere Mengen nicht namentlicher LBA-Schecks können ab dem 15. Januar 2018 bei den LBA erworben werden.