Was müssen Sie über die Eintragung wissen?

In manchen Fällen ist die Eintragung Pflicht, in anderen nicht. Hier erfahren Sie, wie Sie alles richtig machen.

Die Eintragung beim Arbeitsamt ist wichtig!

Sie ist verpflichtend

  • wenn Sie arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld beantragen möchten oder
  • wenn Sie Schul-, Lehr- oder Studienabgänger sind und keine vollzeitige Arbeit gefunden haben.

Eine Eintragung kann auf freiwilliger Basis erfolgen

  • wenn Sie arbeiten und mit der Hilfe des Arbeitsamts eine andere Stelle suchen möchten;
  • wenn Sie bereits bei einer anderen Arbeitsverwaltung (Le Forem, VDAB, oder Actiris) verpflichtend eingetragen sind und freiwillig mit Unterstützung des Arbeitsamtes eine Stelle suchen möchten;
  • wenn Sie wünschen, bestimmte Dienstleistungen des Arbeitsamtes (z.B. Berufsorientierung, Vermittlung von Stellenangeboten, Informationen zu Stellensuche und Bewerbung) in Anspruch zu nehmen und Sie nicht bereits bei uns verpflichtend eingetragen sind.

Die Eintragung ist kostenlos.

Wie müssen Sie sich eintragen?

Sie waren bisher noch nicht als arbeitsuchend beim Arbeitsamt eingetragen?

Arbeitsuchende können sich online über unser neues Bewerberportal eintragen. Die Registrierung erfolgt entweder über itsme oder mithilfe eines Kartenlesegerätes und Ihres Personalausweises. Nachdem Sie registriert sind, füllen Sie Ihr Bewerberprofil aus und veranlassen Sie Ihre Eintragung unter "Meine Beschäftigungssituation". Folgen Sie bei Bedarf den Anweisungen im Hilfebereich des Portals.


Wenn Sie sich nicht online eintragen können oder möchten, können Sie natürlich auch weiterhin unsere Dienste vor Ort in unseren Büros in Eupen, Kelmis und St.Vith nutzen (s. weiter unten).

Sie waren bereits eingetragen und möchten Ihre Eintragung erneuern?

Melden Sie sich im Bewerberportal an und aktualisieren Sie Ihre Beschäftigungssituation, um sich so wieder als arbeitsuchend einzutragen. Folgen Sie bei Bedarf den Anweisungen im Hilfebereich des Portals.

Alternativ können Sie uns Ihre Angaben zu ihrer aktuellen Situation über das Formular Wiedereintragung als Arbeitsuchender mitteilen.

Sie können sich nicht über das Bewerberportal eintragen?

Wenn Sie sich nicht online eintragen können oder möchten, können Sie natürlich auch weiterhin unsere Dienste vor Ort in unseren Büros in Eupen, Kelmis und St.Vith nutzen.

Vereinbaren Sie einen Termin beim Eintragungsdienst, um sich vor Ort einzutragen und alle nötigen Informationen und Dokumente für die nächsten Schritte zu erhalten. Hier finden Sie unserer Öffnungszeiten.

Zur Vorbereitung dieses Termins können Sie gerne unseren Eintragungsbogen ausdrucken und ausfüllen. Bringen Sie den ausgefüllten Bogen einfach zum Termin mit. Ansonsten können Sie den Bogen vor Ihrem Termin in der Wartezone ausfüllen.

Welche Dokumente sollten Sie zum Termin mitbringen?

  • Bei einem Wohnsitz in Belgien: Ihren gültigen belgischen Personalausweis oder Ihre gültige belgische Aufenthaltserlaubnis.
    Bei einem Wohnsitz außerhalb Belgiens: Ihren gültigen Personalausweis und gegebenenfalls Arbeitserlaubnis.
  • Bei einer Ersteintragung: den vollständig ausgefüllten Eintragungsbogen mit detaillierten Angaben zu Ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn.
  • In außergewöhnlichen Fällen auch zusätzliche Dokumente (wie zum Beispiel Leistungsexport PDU2/E303, Bluecard, und andere Dokumente).
     

Wie geht es nach der Eintragung weiter?

Wenn Sie sich erfolgreich als arbeitsuchend eingetragen haben, erhalten Sie eine Eintragungsbescheinigung. Wenn Sie sich sich im Bewerberportal eingetragen haben, erhalten Sie die Bescheinigung umgehend per E-Mail.

Sie sind nun beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen und können mit der Eintragungsbescheinigung zu einer Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) gehen, um Arbeitslosengeld zu beantragen.

Jede Änderung Ihrer persönlichen Situation (Adresse, Arbeitsunfähigkeit, Studienbeginn, usw.) muss dem Arbeitsamt mitgeteilt werden. So wird gewährleistet, dass Ihre Akte immer auf dem neuesten Stand ist. Wenn Sie sich im Bewerberportal registriert haben, können Sie Ihre Daten jederzeit dort aktualisieren. Bestimmte Grundangaben Ihres Profils werden dem Arbeitsamt vom Nationalregister übermittelt und können daher nicht im Portal geändert werden.

Wenn Sie eine neue Arbeit haben, vergessen Sie bitte nicht, uns Folgendes mitzuteilen: Name des Arbeitgebers, ausgeübter Beruf, Anfangsdatum der Beschäftigung, Stundenzahl (Teilzeit oder Vollzeit), Arbeitsvertragsart (unbefristet, befristet, Interim).