Existenzgründung und Selbständigkeit

Sind Sie als Arbeitsuchender eingetragen und möchten sich selbständig machen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Selbstständigkeit.

  • Wie verhält es sich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Sie haben Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes während einer begrenzten Zeitspanne, um Ihre Niederlassung als Selbständiger vorzubereiten.

  • Wie muss ich vorgehen?

Der Antrag muss beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM) gestellt werden. Das entsprechende Formular ist bei Ihrer Zahlstelle erhältlich. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des LfA und bei Ihrer Zahlstelle.

  • Wo finden Sie Unterstützung, Betreuung, Förderung?

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft finden Existenzgründer Rat und Unterstützung bei „Xistence“, einer Initiative der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Ostkantone (WFG).

Existenzgründern unter 30 Jahren, die nie als Selbständige gearbeitet haben, bietet der Beitragsfonds, ein öffentliches Kreditinstitut, finanzielle, administrative und technische Hilfe an.