Studieren in Europa

Studium und Mobilität in Europa

Die Mobilität der Studenten innerhalb Europas wurde seit dem Bologna-Dekret stark gefördert. Hier einige Informationen...

Studieneinrichtungen und Studienangebot

Arten von Studieneinrichtungen

Informationen über die verschiedenen Studieneinrichtungen in Deutschland befinden sich hier.

Bemerkung:  Anders als in Belgien steht in Deutschland „Hochschule“ als Sammelbegriff für alle Arten der Studieneinrichtungen.

Studienangebot                                 

Die Datenbank der Studienangebote der verschiedenen Studieneinrichtungen (inkl. Studium-Interessentest) der Hochschulrektorenkonferenz befindet sich hier.

Die Datenbank der Studienangebote der verschiedenen Studieneinrichtungen uvm. der Bundesagentur für Arbeit und hochschulstart.de befindet sich hier.

Zulassungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Welche allgemeinen Bedingungen erfüllt werden müssen, um als international Studierende in Deutschland ein Studium aufnehmen zu können, befinden sich hier.

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz sind insbesondere die Fristen und Modalitäten zu beachten!

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland (z.B. Belgien) ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erlangt haben, müssen diese vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland anerkennen lassen.

Besondere Zugangsbedingungen für verschiedene Studiengänge

Welche besonderen Bedingungen (z.B. Sprachkenntnisse, Notendurchschnitt, …) erfüllt werden müssen, um als international Studierende in Deutschland bestimmte Studien (z.B. Medizin, Pharmakologie, …) aufnehmen zu können, befinden sich hier.

Gut zu wissen!

Numerus clausus

In Deutschland gibt es für viele Studiengänge mehr Bewerbungen als Studienplätze.  Daher müssen angehende Studierende an einem Zulassungs- bzw. Auswahlverfahren teilnehmen.

Unterschieden werden zwei Arten von Zulassungsbeschränkung, auch Numerus Clausus (NC) genannt:

  • Lokale Zulassungsbeschränkung / Lokaler oder hochschulinterner Numerus Clausus (NC): Gilt nur an einzelnen Hochschulen.
  • Bundesweite Zulassungsbeschränkung / Bundesweiter Numerus Clausus (NC): Gilt an allen deutschen Hochschulen.

Die Vergabe des Studienplatzes kann einzig aufgrund der Abiturnote erfolgen, aber auch zusätzlich von einem Motivationsschreiben, Testergebnissen oder Vorstellungsgespräch, … abhängen.

Vereinfacht ausgedrückt funktioniert in vielen Fällen der Numerus Clausus so: Es wird eine Bewerbendenrangliste aufgrund der Abiturnoten erstellt. Zugelassen werden die Ranghöchsten, also diejenigen mit dem besten Notendurchschnitt. Der Numerus Clausus ist die Note der Person mit der niedrigsten Platzierung, die einen Studienplatz erhalten hat.

Die Umrechnung von belgischen Zeugnisnoten

Wer ein Studium aufnehmen möchte, das dem Numerus Clausus unterliegt, muss eine gute Abiturnote vorweisen. Jemand mit einem belgischen Zeugnis steht somit vor der Frage, wie sein Notendurchschnitt gemessen am deutschen Notensystem (Zahlenbereich von 1 = am besten bis 6 = am schlechtesten) zu bewerten ist. Es muss also umgerechnet werden.

Die Umrechnung liegt immer in der Zuständigkeit der gewählten deutschen Hochschule oder Universität. Mittlerweile gibt es ein für ganz Deutschland gültiges System der Umrechnung belgischer Zeugnisnoten, an das sich alle deutschen Studieneinrichtungen halten müssen.
 

Der Notendurchschnitt wird nach der sogenannten Bayrischen Formel ausgerechnet:

  • x ist die gesuchte Note
  • Nmax ist die höchste Erfolgsnote in Belgien (für Belgien festgelegt auf 9 wenn die Benotung auf 10 geht, bzw. 18 auf 20 oder 90 auf 100)
  • Nmin ist niedrigste Erfolgsnote in Belgien (festgelegt auf 5 bei Benotung auf 10, bzw. 10 auf 20 oder 50 auf 100)
  • Nd ist der Notendurchschnitt des Studienanwärters

Hat ein belgischer Studienanwärter einen Notendurchschnitt von 70 auf 100, entspricht dies folgender deutschen Note:


Bei folgenden Schulnoten entspricht ein „sehr gut“ einer 1, ein „gut“ einer 2, ein „befriedigend“ einer 3, „ausreichend“ einer 4, „mangelhaft“ einer 5 und „ungenügend“ einer 6.

Berufs- und Sudienberatung bei der Bundesagentur für Arbeit

  • „Kontakt bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren für den Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft: [email protected]

     

    „Kontakt bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren für den Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft: [email protected]

    Studienbeihilfen für Studierende aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Reguläre Studierende, die ein Studium im Ausland absolvieren und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, können eine Studienbeihilfe beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen, wenn ihre Einkünfte und/oder die Einkünfte der Personen, die für ihren Unterhalt aufkommen, einen bestimmten Rahmen nicht übersteigen.

    Nähere Angaben dazu befinden sich hier.

    Welches Studium wählen? Was kostet ein Studium? Einschreibemodalitäten? Stipendium?

    Auf diese und viele andere Fragen befinden sich Antworten hier.

    Informationen über Stipendien und eine Datenbank mit Stipendienangeboten befindet sich hier.

    Überprüfen der Vorkenntnisse für ein bestimmtes Studienfach

     

    Links zu Übersichtsportalen von Online-Studienberatungstests befinden sich hier und hier.

    Hilfs- und Förderangebote für Studierende

    Ein Hauptziel des Deutschen Studierendenwerks (DSW) ist die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Anliegen der Studierenden.

    Nähere Angaben dazu befinden sich hier.

    Welches sind die Bedingungen, um ein Studium fortsetzen zu dürfen?

    Generell haben Studierende an den meisten Hochschulen insgesamt drei Versuche für eine Modulprüfung (Klausur). Bei Nichtbestehen des dritten Versuchs erfolgt i.d.R. die Exmatrikulation (Ausschluss). Auskunft darüber gibt die Prüfungsordnung (PO) der jeweiligen Studieneinrichtung.

    Studienzugang für Personen mit Beeinträchtigung

    Im Studium gibt es für Menschen mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.

    Informationen dazu befinden sich hier.

    Studierendenwohnung, -wohngemeinschaft und -wohnheim

    Eine Studierendenwohnung ist oft teurer als eine Studierendenwohngemeinschaft, bietet dafür jedoch auch mehr Möglichkeiten des Rückzugs.

    Studierendenwohnheime liegen oft in der  Zuständigkeit des vor Ort tätigen Deutschen Studierendenwerks (DSW).

    Eines ist klar: Je später man sich für ein Studium bzw. einen Studienort entscheidet, umso weniger freie Zimmer sind noch zu finden.