Die angepasste Begleitung von Personen über 60 Jahren

Sie sind als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt eingetragen und sind über 60 Jahre alt oder Sie beziehen Arbeitslosengeld mit Betriebszulage (ehemals Frühpension)? Wir erläutern Ihnen welche Dienstleistungen wir Ihnen anbieten können und welchen Verpflichtungen Sie unterliegen.

Die angepasste Begleitung

Ihr Ansprechpartner wird in den nächsten drei Monaten nach Ihrer Eintragung mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Gemeinsam mit ihm werden Sie zunächst Ihre aktuelle Situation besprechen und sich auf die weitere Vorgehensweise einigen. Im Gespräch werden die nötigen Hilfen angesprochen und mögliche Aktionen vereinbart. Wir berücksichtigen dabei Ihre Berufserfahrung, Ihre Kompetenzen und Ihre körperlichen Verfassung.

Es ist wichtig, dass Sie auf unsere Vorschläge und Kontaktaufnahmen reagieren. Während der angepassten Begleitung müssen Sie nicht eigenverantwortlich nach Arbeit suchen.

Sie sind jedoch verpflichtet:

  • den Vorladungen der Dienste des Arbeitsamtes Folge zu leisten;
  • am angepassten Betreuungsverfahren mitzuwirken und die gemeinsam; erarbeiteten Aktionen umzusetzen
  • für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.

 

Spätestens zwölf Monate nach Beginn der Begleitung findet ein Bewertungsgespräch statt. Es wird überprüft, ob Sie die mit dem Arbeitsberater vereinbarten Aktionen durchgeführt haben. Die Nicht-Umsetzung der vereinbarten Aktionen sowie unentschuldigte oder nicht annehmbare Abwesenheiten können zu einer Mitteilung an den Kontrolldienst des Arbeitsamtes führen. Dieser Dienst kann bei einem festgestellten Fehlverhalten eine Sanktion in Bezug auf das Arbeitslosengeld aussprechen.